Impfpflicht: Entwurf soll „zeitnah“ vorliegen

Der überarbeitete Gesetzesentwurf zur Impfpflicht soll „zeitnah“ vorliegen. Das teilte das Gesundheitsministerium heute Vormittag mit. Man befinde sich diesbezüglich „auf einem guten Weg“.

Eigentlich war geplant, den Entwurf heute der Opposition zu übermitteln. Schließlich soll er bereits am Montag im Gesundheitsausschuss beraten und am Donnerstag vom Nationalrat beschlossen werden.

Ob der Zeitplan einzuhalten ist, ist unsicher. Festlegen wollte sich in der Koalition niemand, auch eine Verzögerung ins Wochenende hinein war eine Option. Die Gespräche finden aktuell auf Expertenebene auch mit anderen Klubs statt. Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über die ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat verfügen.

Um breitere Zustimmung bemüht

Dennoch versucht man über Einbindung von SPÖ und NEOS eine breitere Zustimmung zu erhalten. Bei NEOS dürften allerdings einige wenige Mandatare Nein zur Impfpflicht sagen, in der SPÖ versucht man die Skeptiker noch zu überzeugen.

Gesundheitssprecher Philip Kucher bekannte sich am Freitag in einer Aussendung zur Impfpflicht an sich, die wegen der völligen Überforderung und einem desaströsen Krisenmanagement der Regierung notwendig sei. Neben positiven Impfanreizen fordert die SPÖ aber eine andauernde Prüfung der Impfpflicht. Es müsse jedenfalls auch ein Schutzmechanismus verankert werden, „damit das Gesetz keinen Tag länger als unbedingt notwendig in Kraft bleibt“, so Kucher.

Etliche Details umstritten

Umstritten sind neben der Maßnahme an sich auch etliche Details. Das betrifft etwa die Frage, wie die unter 18-Jährigen zu behandeln sind. Auch die Strafhöhe erscheint manchen Abgeordneten zu hoch. Da die technische Umsetzung laut ELGA erst mit April möglich ist, muss auch geklärt werden, wie man bis dahin vorgeht.

Der Begutachtungsentwurf sieht vor, dass von der Verpflichtung ab 14 nur Schwangere und jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, ausgenommen sind. Ferner gilt das 180 Tage für Genesene. Der Strafrahmen liegt bei bis zu 3.600 Euro, verhängt werden die Bußen vierteljährlich.

FPÖ-Obmann Herbert Kickl befürchtet indes, dass das Gesetz noch mittels Zweidrittelmehrheit auf Verfassungsebene gehoben werden könnte, was eine Bekämpfung vor dem VfGH schwierig machen würde. Er forderte daher in einer Aussendung die Klubvorsitzenden von SPÖ und NEOS zu einer Garantieerklärung für ihre Fraktionen auf, „dass sie nichts unterstützen, was das schwarz-grüne Impfzwanggesetz in den Verfassungsrang hebt“. Freilich würde NEOS für eine Verfassungsmehrheit nicht reichen.

Caritas befürchtet „akute Versorgungsengpässe“

Andere Sorgen hat die Caritas. Sie befürchtet „akute Versorgungsengpässe“ in der Pflege, sollten die vielen Betreuerinnen aus Osteuropa verabreichten Impfstoffe Sputnik und Sinovac nicht anerkannt werden. Laut Schätzungen pendeln rund 60.000 Personen, um ältere Menschen in Österreich zu betreuen. Sie wären von der Impfpflicht umfasst, da sie einen Nebenwohnsitz anmelden müssen. Der Vorschlag der Caritas lautet, mit dem russischen bzw. chinesischen Vakzin Immunisierte Genesenen gleichzustellen. Damit würde für sie eine längere Übergangsfrist gelten.