Test im Freien: Kinderanwaltschaft ortet „Instrumentalisierung“

Der Fall eines steirischen Volksschülers, der einen Schultest bei minus ein Grad Celsius im Freien geschrieben hat, sorgt weiter für Aufregung. Die Teilnahme am Test war freiwillig, hieß es vonseiten der Bildungsdirektion Steiermark, die den Vorfall noch prüft.

Der Bub hätte nie in diese Situation gebracht werden sollen, heißt es indes von der Kinderanwaltschaft, die von „Instrumentalisierung“ spricht. Ein Foto des Vorfalls wurde zuvor in sozialen Netzwerken verbreitet.

Der Hintergrund: Die Eltern des Buben hatten der Schule ein Maskenbefreiungsattest vorgelegt, das zum Zeitpunkt des Tests von der Direktion noch nicht geprüft worden war. Der Bub sei von der Schule nicht aufgefordert oder verpflichtet worden, den Test zu schreiben, wurde von der Bildungsdirektion nach erster Rücksprache mit der Schulleitung auch klargestellt.

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