Keine Anklage gegen angeblichen „Ibiza“-Komplizen

Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Zusammenhang mit dem „Ibiza-Video“ das Ermittlungsverfahren gegen einen einst als Strippenzieher verdächtigten 41-Jährigen eingestellt. Das teilte dessen Anwalt heute mit. Es bestehe „kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung“, zitierte er aus dem Einstellungsbeschluss.

Der Mann war nach dem Auftauchen des „Ibiza-Videos“, das zum Rücktritt von Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache als Vizekanzler und dem Platzen der ÖVP-FPÖ-Koalition führte, 2019 auf Antrag der Staatsanwaltschaft für mehrere Wochen in U-Haft genommen worden.

Er wurde verdächtigt, 2017 gemeinsam mit einem Wiener Rechtsanwalt und dem Detektiv Julian H. an der Anbahnung, Herstellung und Verbreitung des Videos beteiligt gewesen zu sein. Diesbezüglich förderten die Ermittlungen dem nunmehrigen Einstellungsbeschluss zufolge aber keine Beweise zutage. Dasselbe galt für den Verdacht in Richtung schwerer Betrug, der sich darauf bezog, dass einem Publizisten um 60.000 Euro weiteres belastendes Material angeboten wurde.

Die sonstigen bei den Strafverfolgungsbehörden anhängigen Verfahren sind von der aktuellen Entscheidung nicht betroffen.