Sprecher: EU zwingt Unternehmen nicht zu Leerflügen

Damit Fluglinien ihre Start- und Landerechte nicht verlieren, müssen diese auch genutzt werden, so die Regel. Das hat in den vergangenen Monaten jedoch zu vielen „Geisterflügen“ ohne Passagiere geführt – und für dementsprechende Kritik gesorgt. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) forderte von der EU-Kommission gestern eine deutliche Klarstellung zur Vermeidung von Leerflügen.

Seitens dieser hieß es darauf aber, die EU sei nicht schuld. Stefan De Keersmaecker, Sprecher der EU-Kommission, sagte gegenüber dem ORF: Es gebe „absolut keine Regeln“, die Unternehmen zwingen, „Geisterflüge“ durchzuführen. Auch er konstatierte: „Leere Flüge sind schlecht für die Wirtschaft und schlecht für die Umwelt.“

Nutzung auf 50 Prozent reduziert

Zu Beginn der Pandemie habe die EU daher Maßnahmen ergriffen, um genau solche Leerflüge zu vermeiden. „Die erste Maßnahme war etwa, dass wir die Nutzung der Slots reduziert haben“, so Keersmaecker, nämlich auf derzeit 50 Prozent. In Anbetracht dessen, dass der derzeitige Flugverkehr bei einer Auslastung von 75 Prozent liege, sei das ein „faires Ausmaß“.

Unter normalen Umständen müssen die Airlines ihnen zugestandene Slots an großen Verkehrsflughäfen während eines Flugplans normalerweise zu 80 Prozent tatsächlich nutzen, um in der Flugplanperiode des Folgejahres ihr Recht darauf zu wahren. Da in der kommenden Saison mit einer steigenden Auslastung des Flugverkehrs auf 80 Prozent gerechnet wird, werde sich auch der Nutzungsanteil der Slots auf 64 Prozent erhöhen, so Keersmaecker.

Ausnahmeregelung eingeführt

„Die zweite Maßnahme ist, dass wir den Fluglinien erlauben, von Ausnahmeregelungen, einen Slot nicht zu nutzen, Gebrauch zu machen.“ Etwa, wenn aufgrund hoher Sicherheitsanforderungen ein Flug nicht mehr ohne Probleme durchzuführen sei. „Es gibt diese Regel, die Fluglinien wissen davon, sie haben sie genützt, etwa als Reaktion auf die rasche Ausbreitung der Omikron-Variante“, so Keersmaecker.

Abschließend sagte der Sprecher: „Diese zwei Regeln erlauben große Flexibilität, sodass es auf Basis des EU-Rechts absolut keine Notwendigkeit besteht, Leerflüge durchzuführen.“ Und: Das System funktioniere bisher sehr gut, der Kommission lägen keine Beweise für Leerflüge von irgendwelchen Fluglinien vor. Zudem gebe es in jedem Staat Slot-Koordinatoren, die eigenständig über die Nutzung entscheiden könnten.

In Österreich bleiben Slots erhalten

Unterdessen stellte Gewessler heute klar: In Österreich bleiben Abflug- und Landerechte von Airlines auch dann erhalten, wenn sie CoV-bedingt nicht genutzt werden können. Leerflüge, um diese Slots zu erhalten, seien daher nicht nötig.

Österreich habe dafür eine Ausnahmeklausel für höhere Gewalt aktiviert. Die Ministerin forderte andere Staaten auf, den gleichen Weg zu wählen. „Diese Leerflüge sind genauso absurd, wie es auf den ersten Blick scheint“, kritisierte Gewessler.

„Sie blasen Unmengen klimaschädliches CO2 in unsere Luft und heizen die Klimakrise weiter an. Und sie lassen sich ganz einfach vermeiden.“ Gewessler forderte, dass die von Österreich verwendete Ausnahme in ganz Europa gelten soll.