Causa Eurofighter: Verhandlung gegen Mensdorff-Pouilly im April

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat einen Strafantrag gegen den Rüstungslobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly eingebracht. Laut einem Bericht des „Standard“ geht es um den Vorwurf der Geldwäsche. Der Verhandlungstermin am Straflandesgericht Wien ist für den 5. April angesetzt, bestätigte das Gericht gestern auf APA-Anfrage.

Laut „Standard“ geht es gemäß dem Strafantrag aus dem Juni 2021 um zwei Millionen Euro, die aus Untreuehandlungen eines deutschen EADS-Managers stammend in der Sphäre Mensdorff-Pouillys gelandet sein sollen. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf, schreibt der „Standard“ mit Verweis auf die Anwälte des Rüstungslobbyisten.

Seitens der WKStA hieß es auf APA-Anfrage dazu in einem schriftlichen Statement, die Staatsanwaltschaft habe – nach Übernahme des Eurofighter Verfahrenskomplexes von der Staatsanwaltschaft Wien im Jahr 2019 – nunmehr beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Strafantrag gegen „eine Person“ wegen des Verbrechens der Geldwäscherei eingebracht.

Genehmigung durch Justizministerium

Die Einbringung des Strafantrages erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium in Übereinstimmung mit dem „Weisungsrat“.

Der Geldwäschereiverdacht beruhe darauf, „dass der angeklagte Rüstungslobbyist Vermögensbestandteile in Höhe von 2 Mio. Euro“ mittels Scheinvertrag auf das Konto einer Gesellschaft habe weiterüberweisen lassen, die in seinem Einflussbereich gestanden sei. Die Gelder habe er von dort „großteils durch Dritte in bar zum Zwecke der Übergabe an unbekannt gebliebene Empfänger“ entnehmen lassen.

Außerdem habe er veranlasst, dass Gelder auf das Konto „einer weiteren ihm zurechenbaren Gesellschaft“ überwiesen wurden, „um die Gelder zu verbergen oder ihre Herkunft zu verschleiern“. Die Mittel sollen aus „Untreuehandlungen von Verantwortlichen der EADS Deutschland GmbH stammen“ und durch „Scheinverträge“ von der EADS Deutschland GmbH über die VECTOR AEROSPACE LLP „an eine weitere nachgelagerte Gesellschaft“ überwiesen worden sein, so die Pressemitteilung der WKStA.