Lockdown für Ungeimpfte laut Experten „zulässig“

Seit zwei Monaten ist der „Lockdown für Ungeimpfte“ in Kraft. Die Betroffenen dürfen das Haus eigentlich nur in Ausnahmegründen verlassen. Das gilt auch für Jugendliche, wenn sie nicht geimpft oder innerhalb der letzten sechs Monate genesen sind. In der Omikron-Welle infizieren sich zwar immer mehr Geimpfte, Ungeimpfte gelten aber als stärker gefährdet und länger infektiös. Deshalb halten Experten diesen Lockdown noch für zulässig und argumentierbar.

Menschenrechtlich erfordere der Lockdown für Ungeimpfte eine Abwägung – zwischen Recht auf Freiheit und Gleichbehandlung – und Recht auf Schutz der Gesundheit, sagte der Menschenrechtsexperte Lysander Fremuth gestern im Ö1-Mittagsjournal. Trotz neuer Bedingungen durch Omikron halte er es aber „für zulässig, dass der Gesetzgeber hier die öffentliche Gesundheit priorisiert“.

Ob der Lockdown für Ungeimpfte etwas bewirkt, sei aber unklar, sagte Komplexitätsforscher Peter Klimek: „Es hat keine Anzeichen gegeben, dass in Regionen, wo wesentlich mehr Ungeimpfte leben, eine stärkere Kontaktreduktion und Mobilitätsreduktion stattgefunden hätte.“

„Eine Maßnahme, die Grundrechte beschränkt, aber gar nicht geeignet ist, das Ziel zu erreichen – die ist verfassungswidrig“, so Frehmuth. Klimek wiederum findet das Bröckeln des gesellschaftlichen Zusammenhalts bedenklich, epidemiologisch seien 2-G und Lockdown für Ungeimpfte jedoch noch sinnvoll und argumentierbar.