Unmut bei Polizei über Impfkontrollaufgabe

Ab Februar soll die Impfpflicht in Kraft treten, ab Mitte März der Impfstatus von der Polizei bei jeder Amtshandlung auch kontrolliert werden. Heftige Kritik daran kommt nun von sozialdemokratischen und freiheitlichen Gewerkschaftern. Die Überwachung der Impfpflicht müsse hauptsächlich von Beamten der Gesundheitsämter durchgeführt werden, forderten die beiden Gewerkschafter Hermann Greylinger (FSG) und Werner Herbert (AUF) heute im Ö1-Morgenjournal.

„Es kann nicht sein, dass immer nur auf die Kollegenschaft abgeladen wird“, konstatierte Greylinger, Vorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG). Er zeigte sich skeptisch ob der Sinnhaftigkeit der Kontrollen. „Was passiert, wenn die Betroffenen nie einzahlen?“ Die Polizei müsse eine Aufgabe erledigen, die „nutz- und sinnlos ist, dagegen verwehren wir uns“, sagte Greylinger.

„Zweckwidrig verwendet“

Der Vorsitzende der blauen Polizeigewerkschaft AUF, Herbert, äußerte sein Unverständnis darüber, dass die Polizei für ein „Übermaß an Kontrolltätigkeiten“ eingesetzt wird. Sie werde „für politische Zwecke zweckwidrig verwendet“, so Herbert.

Dass Polizisten in Zivil auf Streife gehen, um die 2-G-Kontrollen im Handel durchzuführen, kritisierte der freiheitliche Gewerkschafter ebenso. So sei es „wohl einzigartig“, dass „normale Polizisten in Zivil die Einkaufsgewohnheiten der österreichischen Bevölkerung überwachen“, sagte Herbert, das habe er in 40 Dienstjahren noch nicht erlebt.

Zumindest nicht öffentlich wollte sich der derzeitige Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Reinhard Zimmermann von der ÖVP-nahen Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG), äußern. Er wolle erst vom Innenministerium Details über den neuen Auftrag erfahren, ließ er Ö1 wissen.

Mückstein: „Machbare Aufgabe“

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) verwies unterdessen am Rande einer Pressekonferenz darauf, dass schon jetzt von der Polizei kontrolliert werde – seit vergangenem Dienstag rund 200.000-mal im Rahmen von Routine- und Schutzmaßnahmenkontrollen. Das werde „auch ab 15. März eine machbare Aufgabe sein“, so der Politiker.

Ab dann beginnt nach einer Übergangsfrist mit Informationsinitiativen die De-facto-Kontrolle der Impfpflicht, die de jure ab Februar gelten soll. „Die Polizei hat diesen gesetzlichen Auftrag auszuführen. Ich gehe davon aus, dass sie das im Rahmen von Verkehrskontrollen und, was die Kontrollen der Corona-Schutzmaßnahmen betrifft, in einem vertretbaren Ausmaß erledigen wird.“