Wieder Kickls Auslieferung wegen fehlender Maske beantragt

Die Polizei hat ein weiteres Mal die Aufhebung der Immunität von FPÖ-Obmann Herbert Kickl beantragt. Wie schon zu Beginn des vergangenen Jahres wird dem freiheitlichen Klubchef vorgeworfen, er habe bei einer Demonstration gegen die CoV-Maßnahmen die FFP2-Maskenpflicht nicht eingehalten, weswegen eine Verwaltungsstrafe droht.

Die Parlamentsdirektion bestätigte den Antrag des Wiener Magistrats auf „Auslieferung“ Kickls, worüber die Tageszeitung „Österreich“ berichtet hatte.

Konkret geht es in dem Begehren um die Kundgebung am 11. Dezember auf dem Heldenplatz, an der Kickl teilnahm. Ihm droht eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro. Das „Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung“ wurde dem Immunitätsausschuss zugewiesen.

Kickl war schon einmal wegen eines ähnlichen Falls vom Parlament Mitte April 2021 ausgeliefert worden. Auch bei einer jüngsten Demo im Jänner gab es Aufregung um den FPÖ-Chef, der auch dort keine Maske getragen haben soll.

Im freiheitlichen Klub hatte man heute Vormittag noch keine Kenntnis vom Begehren des Magistrats, weswegen man dort über die weitere Vorgangsweise noch nichts sagen konnte. Stattdessen warnte Kickl in einer Aussendung lieber ein weiteres Mal vor der Einführung der Impfpflicht und einer drohenden „Jagd auf die Genesenen“, sollte für diese Gruppe – wie in Deutschland – die Gültigkeit der Impfzertifikate gekürzt werden.