Viele unzulässige AGB-Klauseln bei E-Scooter-Verleih Bird

Der E-Scooter-Anbieter Bird Rides Austria GmbH muss seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) überarbeiten. Der VKI hatte 45 Klauseln beanstandet, die die Haftung von Bird reduzierten und jene der Kunden erheblich ausdehnten.

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