Erlass für heurige Matura fixiert

Gestern haben an manchen Schulen Maturantinnen und Maturanten gegen die Rückkehr zur verpflichtenden mündlichen Reifeprüfung protestiert. ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek hielt aber an seinem Plan fest und verwies auf zahlreiche Erleichterungen – diese sind nun in einem Erlass festgehalten.

Unter anderem gibt es auch Änderungen bei der Mathematikzentralmatura: An den AHS werden bestimmte Stoffgebiete gestrichen.

Ab dem heurigen Maturahaupttermin im Mai sind Kompetenzen im Bereich Konfidenzintervalle, Normalapproximation und Differenzengleichungen nicht mehr prüfungsrelevant, heißt es im Erlass.

Außerdem werden die im Vorjahr eingeführten Erleichterungen wie die Gesamtverrechnung aller Punkte, die leichter verständlichen Aufgaben im zweiten Prüfungsteil, die Einführung halber Punkte bei manchen Aufgaben sowie die „Best-of-Wertung“ (bei drei Aufgaben zählen nur jene beiden, bei denen die meisten Punkte erreicht wurden, Anm.) beibehalten.

Eine Stunde mehr bei Klausuren

Für alle Fächer gilt bei den schriftlichen Prüfungen: Die Arbeitszeit wird um eine Stunde verlängert. Außerdem gibt es einen Ersatztermin, wenn die Klausur in einem Fach wegen Krankheit (auch ohne CoV-Bezug) oder eines positiven CoV-Tests bzw. Quarantäne verpasst wurde.

Die Ersatztermine beginnen am 16. Mai (Latein/Griechisch) und finden gestaffelt bis 25. Mai (Italienisch) statt. Alternativ kann man die Prüfung auch beim nächsten Maturatermin machen, ohne deshalb einen Antritt zu verlieren.

Weniger Themen auch bei mündlicher Matura

Eine ähnliche Regelung gibt es für die mündliche Matura. Außerdem darf dort an AHS maximal ein Drittel der Themenbereiche gestrichen werden, wenn sie im Unterricht nicht ausreichend behandelt wurden (an BHS ist keine konkrete Zahl an Themenbereichen vorgegeben, Anm.).

Bei der Ausarbeitung der Aufgabenstellungen innerhalb der Themenbereiche sind auch die vermittelten Lehrinhalte zu berücksichtigen. Was pandemiebedingt nicht ausreichend durchgenommen wurde, darf nicht Teil einer Aufgabe sein.

Zeugnisnote wird berücksichtigt

Auch heuer wird wieder sowohl bei der schriftlichen als auch bei der mündlichen Matura die Prüfungsnote mit der Note des Abschlusszeugnisses verrechnet. Im Maturazeugnis steht dann die so ermittelte Gesamtnote – liegt man genau zwischen zwei Noten, zählt die Prüfungsnote stärker.

Ein Vierer auf die Prüfung und ein Zweier im Abschlusszeugnis ergibt also einen Dreier, ein Zweier bei der Prüfung und ein Dreier im Zeugnis einen Zweier.

Verlängert wurde die Abgabefrist für die Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) an den AHS. Statt am Ende der ersten Schulwoche des zweiten Semesters ist sie erst eine Woche später zu übergeben.

Regeln der Sicherheitsphase

Im Erlass geregelt wird auch die Maturaphase selbst. Von der vorletzten Woche des Unterrichtsjahres bis zum Beginn der schriftlichen Matura gelten für die Maturanten die Regeln der Sicherheitsphase: In die Schule darf also nur, wer sich mindestens dreimal die Woche testet.

Für die Prüfungstage selbst gilt die 3-G-Regel, auch zum Ergänzungsunterricht zur Vorbereitung auf die mündliche Matura darf man nur geimpft, genesen oder getestet. Zusätzlich dürfen die Direktoren in den fünf Tagen vor der schriftlichen Matura Distance-Learning anordnen.