Wohnzimmertests werden wieder zugelassen

Die Wohnzimmertests sollen zurückkehren. Das sieht die Novelle zur Covid-Schutzmaßnahmen-Verordnung vor, die morgen vom Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen wird.

Laut Novelle können selbst abgenommene Tests in 3-G-Bereichen wie am Arbeitsplatz wieder anerkannt werden. Einzige schon bekannte Voraussetzung: Sie müssen von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sein. Gelten werden sie wie normale Antigen-Tests 24 Stunden.

Ansonsten enthält die Verordnung keine großen Neuigkeiten. Die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben – nunmehr mindestens bis 30. Jänner – ebenso bestehen wie die Sperrstunde in der Gastronomie.

Die Rückkehr der Wohnzimmertests war aufgrund der Überlastung der PCR-Test-Systeme in den Bundesländern außer Wien in den letzten Tagen diskutiert worden.