EuGH-Gutachten: Indexierung der Familienbeihilfe unzulässig

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Richard de la Tour, hat heute in seinem Schlussantrag festgehalten, dass die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich gegen EU-Recht verstößt.

„Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaats sind, müssen in Österreich unabhängig vom Aufenthaltsort ihrer Kinder die gleichen Beihilfen und steuerlichen Vergünstigungen wie österreichische Arbeitnehmer erhalten können, da sie in gleicher Weise zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems beitragen wie österreichische Arbeitnehmer“, heißt es in der Begründung.

EU-Kommission klagte

Mit 2019 hat Österreich einen Mechanismus zur Indexierung der Höhe von Familienleistungen, Kinderabsetzbeträgen und anderen Steuervorteilen für Familien für EU-Bürger eingeführt, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im Ausland leben. Die EU-Kommission reichte daraufhin Klage vor dem EuGH ein.

Mit der Indexierung soll die Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der im EU-Ausland lebenden Kinder angepasst werden. Auch laut EU-Kommission widerspricht das den EU-Vorschriften über die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Die EuGH-Schlussanträge sind Gutachten, an die sich die EuGH-Richter bei ihrer Entscheidung nicht halten müssen. Meist tun sie es aber. Ein verbindliches Urteil folgt in den kommenden Monaten.