Maxwells Anwälte reichen Antrag für neuen Prozess ein

Rund drei Wochen nach dem Schuldspruch gegen die Ex-Partnerin des verstorbenen US-Multimillionärs Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, haben ihre Anwälte offiziell eine Neuauflage des Prozesses beantragt. Das ging aus einem Schreiben der Juristen an die New Yorker Bundesrichterin Alison Nathan von gestern (Ortszeit) vor Ablauf einer entsprechenden Frist hervor.

Der Antrag selbst sowie beigefügte Dokumente blieben unter Verschluss, hieß es in dem Brief. Das Gesuch Maxwells auf ein neues Verfahren folgte auf Äußerungen eines Geschworenen, der in Interviews angegeben hatte, selbst Opfer sexuellen Missbrauchs gewesen zu sein.

Maxwell war in sechs Punkten angeklagt, unter anderem wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken. In diesem und vier weiteren Anklagepunkten wurde sie Ende Dezember schuldig gesprochen.

„Aus den im Antrag dargelegten Gründen bitten wir darum, dass alle Einreichungen, die den Geschworenen Nr. 50 betreffen, unter Verschluss bleiben, bis das Gericht über den Antrag entscheidet“, schrieben Maxwells Anwälte nun. Sie hatten bereits Anfang Jänner angekündigt, ein neues Verfahren beantragen zu wollen. Nathan hatte eine Frist bis 19. Jänner angesetzt, um darüber zu verhandeln.

Enthüllungen von Geschworenen womöglich problematisch

US-Medienberichten zufolge könnten die Enthüllungen dieses sowie eines weiteren Geschworenen problematisch sein, sollten diese ihre Erfahrungen dem Gericht nicht vor Prozessbeginn offengelegt haben. Alle potenziellen Geschworenen sind demnach in einem vertraulichen Fragebogen gefragt worden, ob sie selbst, Verwandte oder Freunde Opfer von sexuellem Missbrauch waren.

Maxwell habe als Helferin ihres Ex-Partners Epstein eine zentrale Rolle beim Aufbau von dessen Ring zum sexuellen Missbrauch junger Mädchen gespielt, hatte die Jury in New York entschieden. Der 60-Jährigen drohen mehrere Jahrzehnte Haft. Die Strafmaßverkündung ist für den 28. Juni angesetzt.