EAG bringt Energiekunden mehr Sicherheit

Energieverbraucherinnen und -verbraucher in Österreich bekommen mehr Rechtssicherheit für Preisanpassungen und Lieferverträge. Dafür sorgen zusätzliche Regelungen, die im Zuge der Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ins Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) aufgenommen werden. Für den Nationalratsbeschluss heute liegt dazu ein umfassender Abänderungsantrag von Grünen, ÖVP und SPÖ vor.

„Die Anpassungen bringen Rechtssicherheit zwischen den Konsumenten und den Versorgern. Und es gibt gesetzliche Vorgaben für Preisanpassungen – auch nach unten“, sagte ÖVP-Energiesprecherin Tanja Graf.

Für die Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gebe es ganz bewusst konkrete Fristen – und erstmals auch einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen von bis zu 18 Monaten für offene Beträge aus Jahresabrechnungen, so Graf.

Hammer: Mit Ökostromausbau durchstarten

„Jetzt können wir mit dem Ökostromausbau endlich voll durchstarten und Österreich auf ein leistbares und klimaneutrales Betriebssystem umstellen“, sagte Lukas Hammer, Energiesprecher der Grünen. Die Änderung sei notwendig gewesen, um die beihilfenrechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission einzuarbeiten. „Nun gibt es auch grünes Licht für die Betriebsförderungen, die bis jetzt auf eine beihilfenrechtliche Freigabe warten mussten.“

Energieversorger müssen aufmerksam machen

Zudem müssten Energieverbraucherinnen und -verbraucher bei der letzten Mahnung auf ihren Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung aufmerksam gemacht werden – schriftlich und in einer verständlichen Form. Zudem hätten Energieversorger ihren freiwilligen Abschaltverzicht für soziale Härtefälle bis Ende März ausgedehnt, erinnerte Graf – und seien wohl, falls nötig, auch zu einer weiteren Verlängerung bereit.

Die bisherige Rechtslage hatte oft dazu geführt, dass Preisanpassungen erst nach Einsprüchen gerichtlich geklärt werden mussten, hatte SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll schon gestern beklagt. In neueren Verträgen habe es zunehmend automatische Preisanpassungen gegeben und durch die aktuelle Preissituation zunehmend auch Kündigungen durch die Energieversorger. Diese Unsicherheiten würden mit der Novelle beseitigt.