Ökostromabgabe wird ausgesetzt

Die Ökostromabgabe wird für dieses Jahr ausgesetzt, um die allgemeine Teuerung zu lindern. Ein entsprechender Beschluss wurde mit einer Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes gestern Abend im Nationalrat gefällt. Konkret wird die Erneuerbaren-Förderpauschale für 2022 ausgesetzt. Zusammen mit dem Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags in der diesbezüglichen Verordnung werden die Ökostromkosten für Betriebe und Haushalte für das Jahr 2022 auf null gesetzt

In einer weiteren Vorlage wird klargestellt, dass im Fall von einseitigen Vertrags- und Entgeltänderungen durch den Energieversorger dem Kunden ein Kündigungsrecht zukommt. Die Kündigung darf für den Kunden mit keinen Kosten verbunden sein und kann ungeachtet allfällig anderslautender vertraglicher Vereinbarungen vom Kunden erklärt werden.

Entgelterhöhungen bei unbefristeten Verträgen müssen in einem angemessenen Verhältnis zum maßgebenden Umstand für die Entgelterhöhung erfolgen. Bei Wegfall oder Änderungen sind gemäß Symmetriegebot der maßgebenden Umstände entsprechende Entgeltsenkungen vorzunehmen.