Frau arbeitet aus dem Home-Office
APA/AFP/Oli Scarff
Homeoffice und Omikron

Ruf nach Arbeitspflicht für Isolierte

Aufgrund der Omikron-Welle sind derzeit Zehntausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Quarantäne – und dieser Trend wird sich wohl noch einige Zeit halten. Die Wirtschaft fordert daher eine Arbeitspflicht für all jene, die symptomlos sind und Homeoffice machen können. Die Arbeiterkammer (AK) warnt ihrerseits vor Missbrauch. Die Expertin Katharina Körber-Risak findet die Forderung nicht praktikabel.

Konkret will der ÖVP-Wirtschaftsbund – unterstützt von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung – angesichts von rund 200.000 Menschen, die in Quarantäne seien, eine „Teilarbeit“ für CoV-Infizierte. Denn bei der Omikron-Variante seien besonders viele Infizierte symptomlos bzw. hätten mildere Verläufe, bei denen Arbeit im Homeoffice durchaus möglich sei, so Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger gegenüber Ö1.

Mit einer Regelung für „Teilarbeit“ soll eine aus Sicht Eggers „Grauzone“ geklärt werden. Ein Arzt oder eine Ärztin müsste entsprechende Bescheide ausstellen, so Egger. Einen Graubereich sieht durchaus auch die Arbeiterkammer, aber eher anders. De facto würden viele Angestellte schon jetzt im Homeoffice arbeiten, auch wenn sie behördlich abgesondert sind.

AK warnt vor möglichem Missbrauch

AK-Sozialexpertin Silvia Hruska-Frank betonte anhand von Daten aus der Beratung, dass rund vier von zehn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, die eine Homeoffice-Vereinbarung haben, auch in der Quarantäne weiterarbeiten, wenn sie nicht erkranken.

Wenn es eine Teilarbeitspflicht gebe, warnte Hruska-Frank vor einem möglichen Missbrauch durch Arbeitgeber. Diese könnten dann die Arbeitsleistung einfordern und gleichzeitig nach dem Epidemiegesetz den Ersatz der Entgeltfortzahlung durch den Bund beantragen. Dem sollte strafrechtlich ein Riegel vorgeschoben werden. Hruska-Frank befürchtet generell, dass der Druck weiter steigen wird, krank im Homeoffice zu arbeiten.

Expertin: Arbeitspflicht wohl „überschießend“

Die Arbeitsrechtsexpertin Körber-Risak glaubt ihrerseits nicht, dass Arbeitgeber direkt Druck auf Arbeitnehmer ausüben würden. Der Druck entstehe automatisch, wenn es einen hohen Ausfall wegen Omikron gebe. Es sei ja auch im Eigeninteresse, da sonst der Berg an Arbeit noch größer werde.

Ruf nach Arbeitspflicht für Isolierte

Aufgrund der Omikron-Welle sind derzeit Zehntausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Quarantäne – und dieser Trend wird sich wohl noch einige Zeit halten. Die Wirtschaft fordert daher eine Arbeitspflicht für all jene, die symptomlos sind und Homeoffice machen können. Die Arbeiterkammer (AK) warnt ihrerseits vor Missbrauch.

Die Forderung der Wirtschaft hält sie für tendenziell „überschießend“ und vor allem für nicht praktikabel. Wenn es bereits eine Homeoffice-Vereinbarung gebe, könne man sowieso weiterarbeiten. Sie vermutet, der Wirtschaftsbund wolle, dass man Homeoffice – anders als derzeit gesetzlich geregelt – auch einseitig und gegen den Willen des Arbeitnehmers verordnen könne. Körber-Risak sieht hierfür wenige Anwendungsmöglichkeiten. Denn wer von zu Hause aus sinnvoll arbeiten könne und in der kritischen Infrastruktur tätig sei, werde sich wohl kaum weigern, kurzfristig eine Homeoffice-Vereinbarung zu schließen.

Nicht praktikabel

Vor allem aber hält sie die Durchführung für wenig praktikabel: Die Menschen würden im Zweifel Symptome vorgeben und sich telefonisch krankschreiben lassen, womit eine Arbeitspflicht im Homeoffice de facto ohne Anwendung bliebe. Der Übergang zwischen asymptomatisch und symptomatisch könne zudem fließend sein, es werde nicht möglich sein, dass ein Arzt Mitarbeiter laufend begutachtet, so Körber-Risak.

Generell funktioniere die Homeoffice-Regelung, so Körber-Risak, die freilich betont, dass wesentliche Fragen ausgeklammert wurden – etwa die Arbeitszeitkontrolle und der Datenschutz. Hier, forderte sie, sollte noch nachgeschärft werden.