OGH-Urteil schafft Entlastung für Kreditnehmer

Banken dürfen von Konsumentinnen und Konsumenten, die wegen coronavirusbedingter Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit gesetzlich von Kreditzahlungen befreit sind, in dieser Zeit keine Zinsen verlangen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) nach einer Klage gegen die BAWAG P.S.K. Zu Unrecht verrechnete Zinsen müssen den Kreditnehmern erstattet werden.

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