„Covid Fighters“: Vergabe war rechtswidrig

Die Vergabe von Schultestungen an das in Niederösterreich ansässige Unternehmen Artichoce Computing GmbH, auch bekannt unter dem Namen „Covid Fighters“, im September des Vorjahres hat sich als rechtswidrig erwiesen. Dieses Urteil fällte gestern das Bundesverwaltungsgericht. Die Republik muss nun 500.000 Euro Strafe bezahlen, berichtete die ZIB1.

In der Causa ging es um einen Großauftrag für PCR-Tests an 2.900 Schulstandorten in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich. Doch dieser Auftrag war rechtswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem heute ergangenen Erkenntnis festhält.

Grund dafür war der Einspruch des Anbieters Lifebrain, jenes Labors, das in Wien die „Alles gurgelt“-PCR-Tests auswertet. Dem Vernehmen nach hatte das Unterrichtsministerium unter Ex-ÖVP-Bildungsminister dieses nicht gewollt, so die ZIB1.

Problematisch sei schließlich gewesen, dass das Ministerium kurzfristig weitere Testkits verlangt habe, weshalb Artichoke laut Geschäftsführer Boris Fahrnberger den Preis erhöhen habe müssen. Es habe sich um mehr als zwei Millionen Euro als ursprünglich vereinbart gehandelt, so Fahrnberger zur ZIB1.