WKStA sieht bei Grasser Wunsch nach Steuerhinterziehung

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beschreibt laut „Standard“ in ihrer Anklage zur Steuercausa von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser penibel die Aktivitäten des ebenfalls angeklagten Beraters.

Grasser soll sich an diesen gewendet haben, weil er über eine „steuereffiziente“ Firmenstruktur tätig werden wollte. Es geht um Honorare, die er für seine Tätigkeit für Meinl International Power (MIP) erhielt. Die WKStA sieht den „Wunsch Grassers (nach, Anm.) einer Steuerhinterziehung“.

Firmenkonstrukt spielt wichtige Rolle

Bei diesen Honoraren geht es um die Frage, ob diese Grasser selbst zuzurechnen sind und er sie daher selbst versteuern musste. Dabei spielt wiederum das Firmenkonstrukt, das der Berater erdacht hat und über das die Gelder geflossen sind, eine wichtige Rolle.

Der frühere FPÖ- bzw. ÖVP-Finanzminister soll in seiner späteren Funktion Vertriebsprovisionen von 4,38 Millionen Euro nicht in seiner Steuererklärung aufgenommen und damit rund 2,2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Grasser und der Berater bestreiten die Vorwürfe.

Grasser weist Vorwürfe zurück

Der Berater sagte laut „Standard“ aus, Grasser habe die „steuereffiziente“ Konstruktion, in die diverse Off-Shore-Firmen eingebunden waren, eigenmächtig geändert. Grasser bestreitet das, er stellte sich gegenüber den Ermittlern als steuerlicher „Dilettant“ dar, wie es in der 100-seitigen Anklageschrift laut er Zeitung heißt.

Bei der Unternehmensstruktur habe Grasser drei Ziele gehabt: eine geeignete Altersvorsorge „seiner Person und seiner Familie“, die Abschirmung von potenziellen Risiken aus seinem Engagement und die Diskretion gegenüber der Öffentlichkeit. Der Berater habe dem Ex-Politiker dann verschiedene Ideen präsentiert.