Register für Hospitalisierte eingerichtet

Per Verordnung hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ein Register für hospitalisierte Patientinnen und Patienten mit einer CoV-Infektion einrichten lassen. Diese, geführt von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), soll Grundlage für ein effektives und effizientes Krisenmanagement sein und der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung in der Gesundheitsversorgung dienen.

Daten anonymisiert verarbeitet

Auch wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn – beispielsweise bezüglich Behandlungsprozessen und Behandlungsergebnissen von stationär betreuten Patientinnen und Patienten – soll damit erleichtert bzw. möglich gemacht werden. Gemäß der Verordnung, die mit 30. Juni außer Kraft tritt, haben die Länder, die Landesgesundheitsfonds und die Träger von Krankenanstalten ihre Daten täglich der GÖG zu übermitteln, die sie verwenden und in anonymisierter Form verarbeiten darf. Die Ergebnisse werden dann den politischen Entscheidungsträgern – dem Gesundheitsministerium und den Landeshauptleuten – sowie den Landesgesundheitsfonds und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zur Verfügung gestellt.