Handelsobmann: Mit Impfpflicht müssen 2-G-Kontrollen fallen

Handelsobmann Rainer Trefelik pocht darauf, dass mit dem Inkrafttreten der Impfpflicht am 1. Februar in Österreich die 2-G-Kontrollen im Handel abgeschafft werden müssen. Da die Impfpflicht überall gelte, wäre es ein rechtlicher Widerspruch in sich, sie punktuell im Handel zu kontrollieren, sagte Trefelik heute und verwies auf ein Rechtsgutachten von Privatdozent Bernhard Müller, Partner der Kanzlei Dorda, im Auftrag der Sparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich.

Auch die epidemiologische Sichtweise spreche für die Abschaffung der 2-G-Pflicht im Handel, gelte dort doch ohnehin für alle Einkaufswilligen eine Maskenpflicht, deren Einhaltung das Infektionsrisiko fast zur Gänze ausschließe, so Trefelik in einer Aussendung. „Die Impfpflicht muss zu einem Ende des Lockdowns für Ungeimpfte und damit auch zu einem Ende der 2-G-Kontrollen im Handel führen“, hatte er schon am Mittwoch verlangt.

Laut dem Müller-Gutachten bestehe der Zweck der bevorstehenden Impfpflicht darin, die Impfquote zu erhöhen und die Spitäler damit langfristig zu entlasten, so Trefelik nun: „Bisher sollte ein Lockdown für Ungeimpfte zum Impfen motivieren. Diese Motivation ist aber angesichts der Impfpflicht nicht mehr notwendig.“

Der Eingriff in die Erwerbsfreiheit, der mit der 2-G-Pflicht im Handel – samt 2-G-Kontrollen – verbunden sei, verliere durch die Impfpflicht seine Verhältnismäßigkeit. Die 2-G-Pflicht im Handel samt 2-G-Kontrollen werde also spätestens mit Einführung der Impfpflicht verfassungswidrig, so der Handelsobmann.