Menschen bei einer Impfstelle vor der Impfung
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Neuregelung

Hunderttausende Impfzertifikate vor Ablauf

Für über eine halbe Million Menschen könnte sich das soziale Leben mit 1. Februar schwieriger gestalten. Ab dann ist die Gültigkeit der CoV-Impfzertifikate („Grüner Pass“) nach nur zwei Impfungen oder einer Kombination aus Impfung und Genesung auf 180 Tage begrenzt. Lediglich mit einer Boosterimpfung bleiben die Zertifikate weiter in Kraft.

580.000 Impfzertifikate (Stand: 23.01.2022) würden mit Anfang Februar ablaufen, „sofern keine weitere Impfung in Anspruch genommen wird“, hieß es am Montag auf ORF.at-Anfrage aus dem Gesundheitsministerium. Vor zwei Wochen hatte das Ministerium noch eine Zahl von 897.000 bestätigt – das Kalkül, mit der verkürzten Zertifikatsgültigkeit zum Booster zu motivieren, scheint also aufzugehen.

Entscheidender dürfte aber Omikrons Beitrag sein: Die derzeit dominierende Virusvariante verbreitet sich besonders schnell, auch Geimpfte und Genesene stecken sich häufiger an als zuvor mit Delta. Zwei Impfungen würden gegen Omikron nur inkomplett und zeitlich sehr limitiert wirken, sagte am Wochenende Katharina Reich, Chief Medical Officer im Gesundheitsministerium. Dagegen nähme Studien zufolge der Schutz nach dem dritten Stich auch nach längerer Zeit kaum weiter ab.

Drei Impfungen weiter 270 Tage gültig

Wie die Regierung am 6. Jänner beschloss, gilt mit 1. Februar, parallel zur Einführung der Impfpflicht: „Die erste Impfserie (zwei Impfungen oder Genesung plus eine Impfung) ist künftig 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Boosterimpfung (drei Impfungen oder Genesung und zwei Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.“

72,3 Prozent der gesamten Bevölkerung besitzen derzeit ein aktives Impfzertifikat (Stand: 26.1), der Prozentsatz wird sich mit der neuen Maßnahme verringern. Ein ähnliches Beispiel, wenn auch in weit geringerem Ausmaß, gab es schon Anfang des Jahres: Mit Stichtag 3. Jänner verloren die Impfzertifikate all jener Menschen, die bis zu diesem Zeitpunkt nur eine einmalige Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen) erhalten hatten, ihre Gültigkeit – betroffen waren rund 70.000.

Längere Laufzeit bei Kindern und Jugendlichen

Eine Ausnahme gibt es ab 1. Februar für unter 18-Jährige: Nachdem derzeit eine dritte Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren erst sechs Monate nach der zweiten behördlich empfohlen wird, wäre eine rechtzeitige Auffrischungsimpfung vor Ablauf des Zertifikates gar nicht möglich. Entsprechend wird das Impfzertifikat in dieser Altersgrupp 210 Tage (also rund sieben Monate) lang gültig sein.

Kürzerer Mindestabstand zwischen Impfungen

Gleichzeitig mit Verkürzung der Zertifikatsgültigkeit wird der gesetzliche Mindestabstand zwischen zweiter und dritter Impfung von 120 auf 90 Tage reduziert. Die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums bleibt allerdings bei 120 Tagen, „da eine gewisse Zeit zur Reifung der Immunität benötigt wird, um eine optimale, breite und langanhaltende Wirkung zu ermöglichen“. Personen, die aufgrund eines Unterschreitens des bisherigen Mindestabstandes nach der dritten Impfung ein Impfzertifikat 2/2 erhalten haben, soll zeitnah und automatisch rückwirkend ein neues Impfzertifikat 3/3 ausgestellt werden.

Offen dürfte auch noch sein, wie genau die zeitliche Abfolge ist, wenn das Zertifikat seine Gültigkeit verliert. Nicht notwendig wird es sein, mit dem Impfen von vorne zu beginnen. Wie lange allerdings die Möglichkeit zum Booster auch nach Ablauf des „Grünen Passes“ bleibt und welche Zeitspanne zwischen Zweit- und Drittstich dazu führt, dass der dritte Stich nicht mehr als Wiederauffrischung zählt, ist noch nicht bekannt.