Justizwache wird in Schwerarbeiterregelung aufgenommen

Justizwachebeamte können künftig – wie Polizistinnen, Polizisten, Soldatinnen und Soldaten – die Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen und mit 60 Jahren in Pension gehen. Voraussetzung dafür ist, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Dienstzeit im direkten Kontakt mit Insassen stehen. Darauf haben sich ÖVP und Grüne verständigt, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger (ÖVP) nach dem Ministerrat heute erklärten.

Die neue Regelung tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft. „Ich glaube, dass das im Sinne der Gerechtigkeit eine große Sache ist“, sagte Zadic. Die Aufnahme der Justizwachebeamten in die Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten sei ein Zeichen der Wertschätzung. „Gut Ding braucht manchmal Weile, das trifft hier zu“, ergänzte Wöginger. Dieser Schritt, der gefehlt habe, sei im Sinne der Gleichbehandlung mit Polizisten und Soldaten wichtig.