Milliardenstrafe gegen Intel nichtig

Im jahrelangen Rechtsstreit über eine Milliardenstrafe zulasten des Chipriesen Intel hat die EU-Kommission eine Niederlage erlitten. Weil sie unter anderem Einwände des Unternehmens nicht ausreichend geprüft habe, erklärte das Gericht der EU eine 1,06 Milliarden Euro schwere Wettbewerbsstrafe heute zulasten von Intel für nichtig.

Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, dass es versucht habe, Konkurrenz rechtswidrig vom Markt zu drängen. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim EuGH eingelegt werden.

Der Streit hat eine lange Vorgeschichte. Bereits im Mai 2009 verhängte die EU-Kommission unter der damals für Wettbewerb zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes die zu der Zeit historisch hohe Strafe von gut einer Milliarde Euro.

Die Wettbewerbshüter hatten Intel wegen des mutmaßlichen Missbrauchs einer dominanten Marktposition bestraft. Der Brüsseler Behörde zufolge hatte das Unternehmen von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewogen, Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD zu kaufen.

Außerdem habe der Chipgigant Zahlungen an die deutsche Elektromarktkette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass sie nur Computer mit Intel-Prozessoren verkaufe. Damit habe Intel den einzigen ernsthaften Wettbewerber vom Markt drängen wollen, so die Begründung der EU-Kommission.

Die US-Firma war 2014 zunächst beim Gericht der EU mit einer Klage gegen das Bußgeld gescheitert, drei Jahre später entschied der EuGH jedoch, dass der Fall neu aufgerollt werden muss.