Am 4. Dezember 2020 wurden Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte von Richterin Marion Hohenecker in erster Instanz nicht rechtskräftig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nun liegt das schriftliche Urteil vor, es wurde heute Früh zugestellt.
Auf knapp 1.300 Seiten begründet Hohenecker ihr Urteil, nun ist die Verteidigung mit allfälligen Einsprüchen am Zug. Grasser hatte bereits nach der Urteilsverkündung den Gang in die Berufung angekündigt.
Aufgrund der angemeldeten Rechtsmittel von acht Angeklagten ist das Urteil nicht rechtskräftig, hieß es heute seitens des Landesgerichts für Strafsachen Wien in einer Aussendung. Zur Entscheidung darüber sei nun der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien zuständig.
Die zu sechs Angeklagten ergangenen Freisprüche seien in Rechtskraft erwachsen, die Anklagebehörde habe die Senatsentscheidung akzeptiert, wurde erinnert.
Grasser: „Ich weiß, dass ich unschuldig bin“
Eine Nichtigkeitsbeschwerde ist binnen vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils einzubringen. Im Falle extremen Umfangs des Verfahrens habe das Landesgericht diese Frist über Antrag zu verlängern, heißt es.
„Ich weiß, dass ich unschuldig bin“, hatte Grasser seinerzeit gesagt, der sich nach dem Urteil „traurig, schockiert und erschrocken“ zeigte. Sein Anwalt Manfred Ainedter sprach von einem „glatten Fehlurteil“.
Neues Verfahren steht bevor
Grasser wurde wegen der Verbrechen der Untreue und der Geschenkannahme durch Beamte sowie der Vergehen der Beweismittelfälschung zu acht Jahren Haft verurteilt, der Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Walter Meischberger erhielt sieben und der teilgeständige Peter Hochegger sechs Jahre Gefängnis, nicht rechtskräftig.
Unabhängig von diesem Verfahren wird Grasser schon bald wieder im Wiener Straflandesgericht auf der Anklagebank sitzen. Dabei geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Auch hier bestreitet der ehemalige Star der ÖVP-FPÖ-Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) sämtliche Vorwürfe.
Dieses Steuerverfahren führt allerdings nicht Hohenecker, sie ist von der Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen in eine allgemeine Abteilung gewechselt.