Impfpflicht: Laut Edtstadler Anpassungen möglich

Angesichts der Expertenkritik am Zeitpunkt der Impfpflicht in Österreich verweist Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) auf die „maximale Flexibilität“ des entsprechenden Gesetzes. Das Gesetz zur Impfpflicht ab 1. Februar könne angepasst werden und auch vor Ablauf der zwei Jahre ausgesetzt werden, sagte Edtstadler heute beim Besuch der deutschen Europastaatsministerin Anna Lührmann (Grüne) in Wien.

„Wir wissen alle nicht, was das Virus mit uns weiter vorhat“, sagte Edtstadler in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Lührmann. Die Regierung hoffe, mit der Impfpflicht die nötige Durchimpfungsrate zu erreichen und keine weiteren Schritte zu brauchen. „Wir sind aber für allfällige weitere Schritte auch gerüstet. Wir können – sowohl was die Impfstoffe betrifft, was die Abstände der Impfungen betrifft, was möglicherweise weitere Boosterimpfungen betrifft – anpassen.“

Die Regierung sei in intensivem Kontakt mit Fachleuten. Einige hatten ein Inkrafttreten der Impfpflicht zu einem späteren Zeitpunkt wegen einer zu erwartenden Herbstwelle sowie weiterer Impfstoffzulassungen für sinnvoll erachtet.

Auch Lührmann befürwortete eine Impfpflicht in Deutschland. Deutschland habe es nicht geschafft, ohne eine solche die entsprechende Durchimpfung zu erreichen. „Wir können uns aus der Pandemie nur gemeinsam herausimpfen.“