Schriftliches Urteil im BUWOG-Prozess liegt vor

Am 4. Dezember 2020 wurden Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte – darunter die Ex-Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger – von Richterin Marion Hohenecker im BUWOG-Prozess in erster Instanz nicht rechtskräftig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nun liegt das umfangreiche schriftliche Urteil vor, es wurde gestern Früh zugestellt.

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