Ablaufdatum der Impfzertifikate wird nicht verschoben

Mit 1. Februar wird die Gültigkeit der CoV-Schutzimpfung nach der zweiten Impfung von neun auf sechs Monate verkürzt. Davon betroffen sind aus heutiger Sicht noch rund 320.000 Personen, die noch keinen Booster erhalten haben und ab Dienstag somit über keinen gültigen 2-G-Nachweis mehr verfügen.

Der Stichtag wird nicht verschoben und auch keine Übergangsfrist eingeführt. Das wurde bei der Regierungspressekonferenz gestern bekannt.

Auch Postwurfsendungen geplant

Erstmals kommuniziert wurde das Ablaufen im November 2021. Das Ministerium wies darauf hin, dass betroffene Personen unter anderem in der „Grüner-Pass“-App mittels Push-Meldungen über die Änderung informiert worden seien – wer Push-Notifications deaktiviert hat, bekam diese Nachricht jedoch nicht.

Das Ministerium betonte, dass „laufend“ Erinnerungsschreiben für die dritte Impfung ausgesendet werden, auch darin wird auf die Verkürzung hingewiesen. Anfang Februar – also nach der Verkürzung und nach Inkrafttreten der Impfpflicht – soll es auch Postwurfsendungen an alle Haushalte zur Impfpflicht geben, in der die Verkürzung von neun auf sechs Monate kommuniziert wird.

Kritik der SPÖ

Kritik kam von der SPÖ: Abgeordnete Julia Herr warf der Regierung unter Bezugnahme auf eine Anfragebeantwortung von Nehammer vor, drei Monate verschlafen und erst mit 15. November mit der Bewerbung des dritten Stiches begonnen zu haben. „Diese Regierung hat die gesamte Impfkampagne verpfuscht. Es grenzt an Dilettantismus“, kritisierte Herr.