Italien erleichtert Einreise

In Italien gelten seit heute weitere CoV-Regeln, die auch Reisende betreffen. Wer aus anderen EU-Staaten kommt, braucht entweder einen negativen Test, einen Impfnachweis oder eine Bescheinigung, genesen zu sein. Zuvor galt wegen der grassierenden Omikron-Variante für alle – egal ob geimpft oder genesen – auch eine Testpflicht. Ungeimpfte mussten fünf Tage in Quarantäne.

Seit Anfang Jänner hat Italien eine CoV-Impfpflicht für Menschen, die älter als 50 sind. Nun müssen Ungeimpfte dieser Altersgruppe eine Strafe von 100 Euro bezahlen, wenn sie erwischt werden. Vom 15. Februar an können sie auch nicht mehr an ihren Arbeitsplatz: Dort gilt dann die 2-G-Regel – also geimpft oder genesen.

Änderungen gibt es auch beim Einkaufen. Heute trat für Geschäfte, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, die 3-G-Regel in Kraft. In Buchhandlungen, Banken und Ämtern braucht man also zumindest einen negativen Test. Ausgenommen sind etwa Supermärkte und Apotheken.

Keine Verlängerung von Ausnahmezustand

Den bis zum 31. März andauernden CoV-Ausnahmezustand will Italien nicht verlängern. „Ich glaube, dass der Ausnahmezustand nicht verlängert wird. Bis Ende Februar werden wir viele der heutigen Beschränkungen abgeschafft haben“, sagte Gesundheitsstaatssekretär Pier Paolo Sileri laut Medienangaben.

„Vielleicht sollte auch der Grüne Pass überdacht werden, und zwar auf der Grundlage der Entwicklung des Virus“, so Sileri weiter. „Wir bewegen uns von der Pandemie zur Endemie. Das bedeutet, mit dem Virus zu leben: Die Masken verschwinden langsam, der Abstand wird immer geringer, wir kehren zu einer Normalität zurück, die aber nicht mehr dieselbe sein wird wie vorher.“