Gewerkschaft gegen 2-G-Regel an Universitäten

Die Universitätengewerkschaft spricht sich gegen die Einführung einer 2-G-Regel an den Unis aus. Der Gesetzgeber habe im allgemeinen Bereich Arbeitsplätze vom Geltungsbereich der Impfpflicht bewusst ausgenommen, heißt es.

Zwar könnten die Universitäten ihre Vorgaben autonom regeln – eine 2-G-Regel sei aber abgesehen von Medizinunis und „vulnerablen Fachbereichen der Kunst“ wie Gesang, Blasinstrumente und Schauspiel unverhältnismäßig.

Die Bundesvertretung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Unis in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) unterstützt Impfungen „als Akt der Solidarität, des Schutzes von Vulnerablen und des Selbstschutzes“. Man appelliere aber „an den Sachverstand der Universitätsleitungen bei Überlegungen zur betrieblichen 2-G-Regelung“.

Gewerkschaft: Sachliche Begründung fehlt

Trotz Möglichkeit zur autonomen Regelung müssten die Unis ihre Vorkehrungen unter dem Aspekt der Verhinderung der Verbreitung von CoV faktenbasiert sachlich begründen können, so die Gewerkschaft. Tatsächlich liege aber die durchschnittliche Durchimpfungsrate der Universitätsangehörigen um deutlich mehr als zehn Prozentpunkte höher als jene in der Gesamtbevölkerung.

Eine sachliche Begründung zur Verschärfung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz werde daher abgesehen von Medizin und Kunst meist nicht vorliegen. Im Klagsfall könnten daher Regressansprüche von Studierenden sowie „arbeitsrechtlich kostspielige Konsequenzen“ drohen.

2-G derzeit nur an Uni Klagenfurt

Eine 2-G-Regel gibt es derzeit nur an der Universität Klagenfurt, an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien soll eine solche im Sommersemester in Kraft treten. Morgen berät die Universitätenkonferenz (uniko) über das Thema.