Skifahrer auf der Piste
ORF.at/Christian Öser
Pandemie und Piste

Skiurlaub als Regelslalom

Alle, die in den anstehenden Semesterferien auf Skiurlaub fahren, müssen nicht nur die FIS-Regeln, die auf den Pisten für Sicherheit sorgen sollen, einhalten. Spürbar komplizierter dürfte für einige vielmehr das aktuelle CoV-Reglement werden. Der kurzfristig verordnete Mix aus Lockerungen und Verschärfungen könnte für Debatten an mancher Hotelrezeption oder Skikartenkassa sorgen.

Generell lässt sich sagen: Wenig Kopfzerbrechen muss sich machen, wer dreimal geimpft ist oder ein aktives Genesungszertifikat hat – und einen ausreichenden Vorrat an FFP2-Masken bei sich hat. Fällt man nicht in diese zwei Kategorien, so muss man wohl durch den Regelslalom durch.

Zunächst hatte ja die Tourismusbranche vor allem in Westösterreich Lockerungen gefordert. Die Regierung kündigte kurz danach die Verschiebung der Sperrstunde auf 24.00 Uhr in der Gastronomie ab Samstag – mit Ferienbeginn in Wien und Niederösterreich – an. Eine Woche später, am 12. Februar, fällt 2-G im Handel, einzige Auflage bleibt die Maskenpflicht.

Zu Beginn der Semesterferien in Oberösterreich und der Steiermark (ab 19. Februar) wird wiederum in der Gastronomie von 2-G auf 3-G umgestellt. Um essen gehen zu können, reicht dann auch ein negativer Test – das ist nicht nur, aber im Februar gerade auch in den Skigebieten wichtig. Dafür braucht es grundsätzlich einen 48 Stunden gültigen PCR-Test. Ist ein solcher nicht verfügbar, reicht auch ein 24 Stunden gültiger Antigen-Test.

Jede Woche etwas anders

Das bedeutet, dass sich vor allem Gastro und Hotellerie im Wochenrhythmus auf neue Regeln einstellen müssen. Wer nächste Woche Ski fahren geht, kann also – falls geimpft – abends länger im Lokal sitzen als von den letzten Monaten gewohnt.

Zur Lockerung kam allerdings quasi eine Verschärfung: Viele hatten nämlich damit gerechnet, dass es für die Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Impfnachweise wegen des Höhepunkts der Wintersaison eine Übergangsfrist geben würde. Dass diese nicht gewährt wurde, sondern der Nachweis von zwei Impfungen – ohne Booster – seit 1. Februar nur noch sechs Monate gilt statt bisher neun, sorgt vor allem in der Hotellerie in Westösterreich für große Verärgerung.

Sie ahnt nun Probleme mit ausländischen Urlauberinnen und Urlaubern, insbesondere Deutschen. Die Touristiker fürchten, dass Urlaubende nachhaltig verärgert sind, wenn sie ein in ihrem Land gültiges Impfzertifikat vorweisen – ihnen an der Rezeption aber erklärt werden muss, dass es in Österreich seit wenigen Tagen eben nicht mehr gilt. Viele Hotels haben ihre Gäste vorab über die geänderten Regeln informiert.

Skikarte und „Grüner Pass“

Allerdings stehen auch die Skiliftbetreiberfirmen vor demselben Problem. Denn beim Skifahren gilt 2-G – also nur geimpft oder genesen kann man die Skilifte benützen bzw. einen Skipass kaufen. Dieser kann jeweils mit dem „Grünen Pass“ verknüpft werden. Weil mit 1. Februar die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises (bei zwei Impfungen) von neun auf sechs Monate verkürzt wurde, müssen alle, die noch keine Booster-Impfung haben, achtgeben.

Die Skigebiete rufen auf ihren Websites Gäste daher dazu auf, ihren Impfstatus zu prüfen und gegebenenfalls ihren neuen Impfnachweis mit dem Skiticket zu verknüpfen. Sofern man das Ticket online kauft, was generell auch wegen Einhaltung der Abstandsregeln empfohlen wird, kann man diese Verknüpfung ebenfalls online machen. Es geht aber auch an der Tageskassa im Skigebiet oder – falls vorhanden – an Ticketautomaten. Weiters gilt – wie für die meisten wohl bereits gewöhnt – FFP2-Maskenpflicht in Gondeln und etwa beim Anstellen, wenn der Abstand zu gering ist.

Bei Unklarheit am besten direkt nachfragen

Wer sich unsicher ist, welche Regeln für sie oder ihn gelten – für Kinder gelten etwa andere Regeln –, wendet sich am besten direkt an die Unterkunft oder die Bergbahnen, um unangenehme Überraschungen im Urlaubsort zu vermeiden.

Regeln für Kinder

Grundsätzlich gilt für Kinder ab sechs Jahren Maskenpflicht (ab 14 FFP2). Kinder bis zwölf Jahre brauchen keinen 2-G-Nachweis. Und für schulpflichtige Kinder ab zwölf reicht statt eines 2-G-Nachweises auch der (vollständige) „Ninja-Pass“ bzw. für aus dem Ausland kommende Kinder der „Holiday-Ninja-Pass“.

Wie groß Verwirrung, Ärger und Frust sein werden, lässt sich wohl frühestens am Wochenende oder zu Beginn der nächsten Woche abschätzen. Von den großen deutschen Bundesländern startet immerhin nur Niedersachsen jetzt in die Ferien.

Unklar ist auch, ob und wenn ja wie streng von den Behörden kontrolliert wird. Auch an der Sinnhaftigkeit und Einhaltung des jüngst aufgehobenen Lockdowns für Ungeimpfte hatte es ja Zweifel gegeben.

Derzeit wohl nur ein Randthema ist bei der ganzen Regelgeschichte, dass es wieder einmal regionale Divergenzen gibt und es der Bund nicht schaffte, alle Länder ins Boot zu holen. Wien kündigte am Donnerstag jedenfalls an, weiter bei 2-G in der Gastronomie zu bleiben und Lokale vorerst weiter nicht für Ungeimpfte zu öffnen. An der Lockerung zu 3-G hatte es davor von mehreren Seiten Kritik gegeben, da in Lokalen die Menschen meist keine Maske tragen und die Ansteckung dadurch grundsätzlich wohl höher ist als im Handel.