RH-Kritik an Grünlandverkäufen im Pinzgau

Der Salzburger Landesrechnungshof kritisiert in einem Rohbericht die Arbeit der Grundverkehrskommission im Pinzgau scharf. Geht es nach den Prüfern, nahm man es in den vergangenen Jahren dort offenbar nicht allzu genau, wenn es um die Zulässigkeit von Grünlandverkäufen ging. „Bauernland in Bauernhand“ lautet eigentlich die Devise, die im Salzburger Grundverkehrsgesetz festgeschrieben ist. Das Gesetz soll verhindern, dass Grünland in die Hände von Investoren gerät.

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