BVT-U-Ausschuss: Datenschutzbeschwerde beschäftigt EuGH

Eine Datenschutzbeschwerde, die noch den Untersuchungsausschuss zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) betrifft, beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Eine ehemalige Auskunftsperson – ein verdeckter Ermittler – bekämpft juristisch die Veröffentlichung seiner Personendaten durch das Parlament. Der Verwaltungsgerichtshof rief nun den EuGH zur Klärung der Causa an, berichtete die „Kronen Zeitung“ heute.

Es könne nicht sein, dass heikle und sensible Angaben nicht geschützt werden, begründete der Anwalt des Mannes, Michael Sommer, die Datenschutzbeschwerde. Diese wurde zuerst mit Hinweis auf die parlamentarische Arbeit abgewiesen, nun aber wandte sich der Verwaltungsgerichtshof an den EuGH bezüglich einer Vorabentscheidung. Dabei muss geklärt werden, ob die Datenschutzrichtlinien auch für politische Kontrollorgane gelten.