Impfpflichtgesetz tritt morgen in Kraft

In Österreich gilt ab morgen die Coronavirus-Impfpflicht. Schon heute wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt kundgemacht, mit dem darauffolgenden Tag tritt es in Kraft. Davor hatte Bundespräsident Alexander Van der Bellen das verfassungsmäßige Zustandekommen des „Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen Covid-19“ beurkundet, von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) wurde es gegengezeichnet.

Die Impfpflicht war am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden, gestern stimmte mit dem Bundesrat auch die Länderkammer des Parlaments zu. Gelten wird sie für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie – bedingt – auch für Genesene.

Verordnung ausständig

Der Strafrahmen bei Nichtbefolgung geht im „vereinfachten Verfahren“ bis zu 600 Euro, im „ordentlichen Verfahren“ bis 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft, sondern erst ab dem 16. März (Phase zwei). Ausständig ist noch eine Verordnung des Gesundheitsministers, in der die Details zum Vollzug geregelt werden.

Im neuesten Entwurf der Verordnung ist laut einem Bericht der ZIB zu entnehmen, dass neben den anerkannten Impfstoffen fünf chinesische und indische Impfstoffe anerkannt werden. Außerdem brauchen Personen, die zweimal geimpft sind und danach an CoV erkrankten, dennoch einen dritten Stich, um die Impfpflicht zu erfüllen.

Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Datenabgleich geschaffen hat, sollen alle dann noch Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben bekommen, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann auch die dritte Phase in Kraft. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügung ausgestellt.

FPÖ-Chef Herbert Kickl sah mit der Beurkundung durch den Bundespräsidenten „eine unrühmliche Ära für den Rechtsstaat und die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher eingeleitet“. Diese Rechte würden durch den „Impfzwang“, wie er es in einer Aussendung nannte, ohne Evidenz und in einem nie da gewesenen Ausmaß beschnitten. Überdies sei das Gesetz verfassungswidrig und nicht verhältnismäßig.