Spätere Sperrstunde nun fixiert

Das Gesundheitsministerium hat gestern jene Verordnung vorgelegt, die die Sperrstunde nach hinten verlegt. Das heißt, Lokale dürfen ab heute bis Mitternacht offen halten. Weiters wird die Teilnehmerzahl für Zusammenkünfte erhöht. Auch in der Jugendarbeit und bei Ferienlagern sind mehr Teilnehmer möglich. Bei größeren Events entfällt die Testpflicht.

Konkret ist in der Novelle zur Covid-19-Maßnahmenverordnung vorgesehen, dass nun wieder 50 statt wie bisher 25 Jugendliche in der außerschulischen Jugendarbeit zusammenkommen bzw. sich auf eine Fahrt in eine gemeinsame Ferienunterkunft begeben können. Dazu sind auch doppelt so viele Betreuer, nämlich acht, erlaubt.

Veranstaltungen ohne zugewiesene Plätze sind dann möglich, wenn nicht mehr als 50 Personen zusammentreffen, was vor allem für private Feiern wie Geburtstagspartys Belang haben dürfte. Aktuell sind es auch hier nur 25 Personen.

Eine nicht unwesentliche Neuigkeit gibt es durch die Verordnung auch für Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen. Zwar bleibt die Zahl der zugelassenen Gäste mit 2.000 gleich, doch gibt es nur noch eine 2-G-Erfordernis, also die Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein.