Zur Impfpflicht gegen das Coronavirus wird es zahlreiche Ausnahmen geben. Das sieht eine der APA vorliegende Verordnung des Gesundheitsministeriums von gestern vor, die Details zum am Samstag in Kraft getretenen Impfpflichtgesetz regelt. Nicht anerkannt wird eine Immunisierung mit dem russischen „Sputnik“-Impfstoff. Die Ausnahmen betreffen neben Schwangeren und Genesenen etwa Transplantations- und Krebspatienten sowie Personen, deren Gesundheit durch eine Impfung gefährdet wäre.