Die EU-Kommission behält im Rechtsstreit mit Polen erstmals EU-Hilfen für das Land in Millionenhöhe ein. Die Brüsseler Behörde reagiert damit nach Angaben eines Kommissionssprechers von heute auf die Weigerung Polens, seit September ein tägliches Zwangsgeld von einer halben Million Euro zu zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Buße im Streit um den polnischen Braunkohletagebau Turow im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland festgesetzt.
Die EU-Kommission teilte mit, sie kürze die Haushaltsmittel für Polen zunächst um das fällige Zwangsgeld für den ersten Monat nach dem Urteil. Das entspricht umgerechnet rund 15 Millionen Euro. „Die Kommission erfüllt ihre rechtliche Verpflichtung, von dem Gericht verhängte Strafgelder einzutreiben“, betonte Kommissionssprecher Balazs Ujvari.
Polen droht darüber hinaus der Entzug weiterer EU-Gelder: Im Streit über eine Disziplinarkammer für Richter am obersten Gerichtshof Polens hatte der EuGH ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro verhängt. Hier ist Polen mit mehr als 100 Millionen Euro im Rückstand. Warschau hatte kürzlich ein Einlenken in diesem Konflikt angedeutet.