VO für Erneuerbare-Investitionsförderung in Begutachtung

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht auch den Ausbau der Förderung von Photovoltaik (bis 1 Megawatt), Wasserkraft (bis 2 Megawatt, MW), Kleinwindkraft (bis 1 MW) und kleinen Biomasseanlagen (bis 50 Kilowatt) vor. Insgesamt werden diese Anlagen mit 92 Mio. Euro gefördert. Die dafür notwendige Verordnung (VO) ist gestern in Begutachtung gegangen. Nach Ende der Begutachtungsfrist am 24. Februar soll die Förderung noch im März starten, kündigte das Umweltministerium an.

Während die Förderung für Kleinwasserkraft weitgehend gleich geblieben ist im Vergleich zum bisherigen Ökostromgesetz, sind die Förderungen für die anderen Technologien ganz neu gestaltet worden. Die größte Änderung gibt es bei der Photovoltaik, auf die mit 80 Mio. Euro der Löwenanteil des Förderpakets entfällt.

Bei der Biomasse-Förderung ist erstmals ein Fördervolumen von sechs Mio. Euro für Mikroblockheizkraftwerke vorgesehen. Größere Gebäude – Gewerbe- oder Wohnhausanlagen – können Wärme und Strom erzeugen.

Erstmals gefördert werden auch Kleinwindkraftanlagen, dafür ist ein Fördervolumen von einer Million Euro reserviert. Für die Kleinwasserkraft sind fünf Millionen Euro vorgesehen. Ganz neu ist dabei die Agro-Photovoltaik. Das heißt, auf Agrarflächen können Photovoltaik-Anlagen errichtet und gefördert werden.