VfGH leitet Prüfung des Cannabis-Verbotes ein

Aufgrund eines Individualantrags hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Verfahren zur Prüfung des Cannabis-Verbots auf seine Verfassungsmäßigkeit eingeleitet. Das gaben der Antragsteller – der 26-jährige Paul Burger, der Ende 2020 von zwei Polizisten in Zivil mit einem halb abgebrannten Joint erwischt worden war – und sein Rechtsvertreter, der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, heute per Presseaussendung bekannt.

Wie in der Aussendung mitgeteilt wurde, hat der VfGH am 31. Jänner die Bundesregierung aufgefordert, das Totalverbot für Cannabis binnen acht Wochen zu rechtfertigen. Konkret geht es dabei um jenen Teil des Suchtmittelgesetzes (SMG), der den privaten Umgang mit Cannabis ohne Vorteilsziehung unter Strafe stellt.

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