F: Transgender-Frau kann sich als zweite Mutter eintragen lassen

In Frankreich kann sich erstmals eine Transgender-Frau, die noch vor ihrer Geschlechtsangleichung und damit offiziell noch als Mann ein Kind gezeugt hat, in der Geburtsurkunde als zweite Mutter eintragen lassen. Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Toulouse gab der Frau heute nach einem jahrelangen Rechtsstreit recht.

Die 52-Jährige, deren Fall vor Gericht unter dem fiktiven Namen Claire verhandelt wurde, ist seit Jahren offiziell als Frau registriert, unterzog sich aber erst später einer Geschlechtsangleichung. 2014 zog sie vor Gericht, weil sie der Standesbeamte in der Geburtsurkunde ihrer Tochter nicht als zweite Mutter eintragen wollte.

2018 hatte ein Berufungsgericht in Montpellier der Familie zugestanden, Claire weder als Vater noch als Mutter, sondern als „leibliches Elternteil“ eintragen zu lassen – auch das war eine Premiere in Frankreich. Die Familie gab sich damit aber nicht zufrieden.

Anwältin sieht wegweisendes Urteil

2020 hob das französische Kassationsgerichtshof die Entscheidung zudem wieder auf, da die Definition „leibliches Elternteil“ im französischen Recht nicht vorgesehen sei. Die obersten Richter verwiesen den Fall an das Berufungsgericht in Toulouse. Das Gericht in Toulouse stellte nun abschließend fest, dass Claire in der Urkunde als Mutter eingetragen werden kann, da „in diesem Fall zwei mütterliche Abstammungen festgestellt werden konnten“.

Claires Anwältin Clelia Richard sprach von einem wegweisenden Urteil. Die „Einfachheit der Situation“ schlage sich endlich auch im französischen Recht nieder. Claires Tochter sei zudem nicht das einzige betroffene Kind. Die Gerichtsentscheidung werde daher viele Eltern und werdende Eltern in Frankreich „beruhigen“.