Gericht: Bewerbung von „Corona-Imprägnierspray“ irreführend

Geringeres Infektionsrisiko durch Masken, die mit ihrem „Corona-Imprägnierspray“ behandelt wurden: Mit dieser Behauptung machte eine Modeboutique Werbung. Der Verein für Konsumenteninformation klagte auf Irreführung, das Landesgericht (LG) Korneuburg gab den Verbraucherschützern recht. Wissenschaftliche Beweise für die Behauptung fehlten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mehr dazu in help.ORF.at