Österreich säumig bei Lebensversicherungen

Die EU-Kommission hat gegen Österreich Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Finanzen eingeleitet und vorangetrieben. Die Brüsseler Behörde habe zum einen im Zusammenhang mit der Verordnung über europäische Crowdfunding-Dienstleister (ECSP) den zweiten Schritt in dem Verfahren getätigt, wie sie nun mitteilte. Zum anderen verschickte sie einen ersten Brief an Österreich aufgrund von Nachholbedarf in Sachen Lebensversicherungen.

In dem neuen Vertragsverletzungsverfahren forderte die EU-Kommission Österreich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, die Lebensversicherungen abschließen, mit dem EU-Recht im Einklang bringen.

Kundinnen und Kunden haben demnach das Recht, von einem Vertrag innerhalb von 14 bis 30 Tagen zurückzutreten – vorausgesetzt, sie wurden über ihr Widerrufsrecht von der Versicherung belehrt, sonst können sie das ohne zeitliche Beschränkung tun. Eine verlängerte Bedenkzeit soll es auch geben, wenn die Informationen der Versicherungsgesellschaft schwerwiegende Mängel aufweisen.

Österreich hat zwei Monate Zeit zu reagieren

Österreich hat nun zwei Monate Zeit, „zufriedenstellend“ auf den Brief der EU-Kommission zu reagieren, sonst folgt ein zweites Schreiben. Hierzulande liegt allerdings bereits ein Änderungsentwurf vor.

Bei den europäischen Crowdfunding-Dienstleistern geht es unterdessen um eine Ausnahme dieser aus der Richtlinie Märkte für Finanzinstrumente und der Sicherstellung, dass diese Plattformen unabhängig von ihrem Standort in der EU den gleichen, kohärenten Regeln unterliegen.

Österreich hat wie auch Rumänien nach Angaben der EU-Kommission zumindest keine Umsetzung dieser Maßnahme gemeldet. Die Frist endete im Mai 2021. Bleibt eine „zufriedenstellende“ Antwort auf die „mit Gründen versehene Stellungnahme“ aus, kann der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen.