Wettbewerbshüter: Geldbuße für Messgeräteableser ista

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat beim Kartellgericht eine Geldbuße in Höhe von 2,2 Mio. Euro gegen den Messgerätedienstleister ista Österreich wegen eines kartellrechtswidrigen Verhaltens beantragt. Dabei ist es um Absprachen im Rahmen eines Branchenverbandes gegangen. Auch andere Firmen aus dem Submetering-Sektor gerieten für den Zeitraum Juli 2004 bis Februar 2019 ins Visier der BWB.

Im Juli 2019 hatte die BWB bei mehreren Submetering-Unternehmen Hausdurchsuchungen durchgeführt, nachdem es den Verdacht von Absprachen und einem Informationsaustausch über „Marktparameter“ gab. „Die Ermittlungen der BWB haben den Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bestätigt“, so die Behörde auf ihrer Website.

Ista hatte wenige Tage nach der Hausdurchsuchung einen Kronzeugenantrag gestellt und umfassend die BWB bei der Aufklärung des Sachverhalts unterstützt. Das habe zu einem raschen Abschluss des Verfahrens beigetragen, so die Behörde.

Kooperation führte zu niedrigerer Geldbuße

Durch die Kooperation und ein Anerkenntnis für das kartellrechtliche Verfahren durch ista „wurde beim Kartellgericht die Verhängung einer geminderten Geldbuße beantragt“, so die BWB. Gegen die übrigen beteiligten Unternehmen wird die BWB in absehbarer Zeit weitere Anträge einbringen, betont die Behörde.

Ista-Geschäftsführer Christian Ammer, seit dem Jahr 2020 im Amt, sagte zu der Causa der APA: „Wir haben heute eine Null-Toleranz-Politik gegen unlautere Aktivitäten fest in unserem Unternehmen verankert.“

Submetering befasst sich mit der Erfassung und Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten in Gebäuden zur privaten oder gewerblichen Nutzung (Wohngebäude, Bürogebäude etc.) und regelmäßig auch der Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung, namentlich Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler. Ista betreut knapp 450.000 Wohnungen in Österreich bei der Verbrauchserfassung und -abrechnung.