Deutsche Impfpflicht könnte ab 1. Oktober gelten

Eine allgemeine CoV-Impfpflicht ab 18 könnte in Deutschland – sofern es im Bundestag eine Mehrheit dafür gibt – nach den Vorstellungen einiger Abgeordneter ab dem 1. Oktober gelten. „Wir streben an, das Gesetz in der zweiten März-Hälfte im Bundestag zu beschließen. Nach einer mehrmonatigen Frist für Beratung und nachgeholte Impfungen soll die Impfpflicht dann am 1. Oktober greifen“, sagte FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann den Zeitungen der Funke Gruppe.

Strack-Zimmermann gehört zu einer Gruppe von Abgeordneten aus SPD, Grünen und FDP, die sich für eine Impfpflicht ab 18 starkmachen. Zuletzt waren immer mehr Details ihres Vorschlags bekanntgeworden.

So sprach sich die Parlamentariergruppe in einem Eckpunktepapier dafür aus, dass die Impfpflicht mit drei Impfungen erfüllt und bis Ende des nächsten Jahres befristet sein soll. Die Krankenkassen sollten ihre Versicherten informieren, über ein Impfportal den Impfstatus abfragen und diesen speichern.

Kein Fraktionszwang bei Abstimmung

„In einem dritten Schritt sollen die Kassen dann diejenigen Personen an die Kommunen melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben“, so Strack-Zimmermann. Die Gesundheitsämter würden dann einen Impftermin anbieten. Wer ihn verstreichen lasse, müsse mit einem Bußgeld rechnen, sofern er sich nicht innerhalb von vier Wochen doch noch impfen lasse. „Auf diese Weise wird es mit Sicherheit gelingen, mehrere Millionen Ungeimpfte zu erreichen.“

In dem Eckpunktepapier hatten die Parlamentarier bereits klargestellt, dass zur Not auch mehrfach Bußgelder verhängt werden könnten. Bei der Abstimmung im deutschen Bundestag soll es keinen Fraktionszwang geben.