Kritik an Maßnahmen laut OGH keine Weltanschauung

Die Kündigung einer Tiroler Pflegerin, die sich geweigert hat, Maske zu tragen, war rechtens, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) geurteilt – und stellte dabei ausdrücklich klar: Kritik an den CoV-Maßnahmen kann nicht als Weltanschauung gewertet werden. Die Kündigung bedeute somit keine Diskriminierung der Frau.

Sie war laut „Standard“ (Donnerstag-Ausgabe) als freie Mitarbeiterin beim Samariterbund in der Familien- und Jugendbetreuung tätig. Trotz wiederholter Aufforderungen und Androhung von Konsequenzen weigerte sie sich, die angesichts der Pandemie vorgeschrieben Maske zu tragen. Sie focht ihre Kündigung beim Arbeitsgericht mit dem Argument an, sie sei diskriminiert worden. Denn ihre Kritik an der Maske sei als Teil ihrer Weltanschauung zu werten.

Das ist nicht der Fall, befand der OGH. Der Begriff der „Weltanschauung“ sei eng mit dem Begriff der „Religion“ verwandt. Es handle sich dabei um eine „Leitauffassung von der Welt als einem Sinnganzen“ und um ein „individuelles Lebensverständnis“.

Kritische Auffassungen über einzelne Verordnungen oder Gesetze würden davon nicht erfasst, erläuterte das Höchstgericht – und bestätigte die Entscheidung des Tiroler Arbeitsgerichts, das die Klage abgewiesen hatte.