2-G in Seilbahnen laut Gutachten verfassungswidrig

Wirtschaftskammer bzw. Seilbahnvertreter machen mit einem Gutachten gegen die nach wie vor bestehende 2-G-Regel, also geimpft oder genesen, bei Seilbahnen mobil. Ein von der Kammer in Auftrag gegebenes Gutachten des Wiener Wirtschaftsrechtsexperten Bernhard Müller zeige, dass das Beibehalten der 2-G-Regel „verfassungswidrig und unverhältnismäßig“ wäre, hieß es in einer Aussendung heute.

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