UVP-Novelle: Umweltjuristen fordern Maßnahmen

Im Zuge der anstehenden Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) haben der Umweltjurist Gregor Schamschula von der Umweltdachorganisation Ökobüro und der Rechtswissenschaftler Nikolaus Handig von der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien heute ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des im Jahr 1994 in Kraft getretenen Gesetzes vorgestellt.

Eine ihrer Hauptforderungen ist die Erhöhung der Ressourcen für die zuständigen Behörden und Gerichte.

Lange Dauer als Hauptkritikpunkt

Ob Freizeitpark, Kraftwerk oder kommerzielle Tierhaltung, ab einer gewissen Größe eines derartigen Projektes kommt das UVP-Gesetz zur Anwendung. Hauptkritikpunkt der von einem solchen Verfahren Betroffenen ist meist die lange Dauer eines solchen Verfahrens, und dort liegt auch der Ansatz der beiden Juristen. Die Umweltexperten haben auf Basis eigener Studien und einer Analyse von Rechnungshof-Berichten mehrere dieser Verfahrensbremsen identifiziert.

„Die größten Zeitfresser sind unvollständige Projektunterlagen sowie zu schlecht ausgestattete Behörden und Gerichte. Genau dort sollte auch die Politik ansetzen, um die Umweltverträglichkeitsprüfung noch effizienter zu machen“, fasste Schamschula die Ergebnisse, die auf einem gemeinsam mit der BOKU durchgeführten Projekt zur Wirksamkeit von Umweltverfahren basieren, zusammen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gefordert

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, eine ordentliche Planung und gut ausgestattete Behörden – mit diesen drei Zutaten könnten die Umweltverfahren laut Handig zum einen wesentlich verbessert und zum anderen auch beschleunigt werden. Eine Analyse zahlreicher Bescheide für Großprojekte führte laut dem Juristen zu diesen Punkten.

Neben der Beschleunigung haben sich die beiden Experten auch mit der Verbesserung der Umweltverfahren auseinandergesetzt und warten hier mit mehreren Vorschlägen auf, die einen größeren Fokus auf die Klima- und Umweltschutzfolgen der Projekte legen. Dazu brauchte es vor allem erst einmal eine quantitative Zunahme derartiger Verfahren, denn im internationalen Vergleich gebe es in Österreich zu hohe Schwellenwerte für die Einleitung einer UVP.

Bodenverbrauch und Klima sollen zentrale Bestandteile sein

Die Fairness müsse mit einer besseren Rechtsgrundlage erhöht werden, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung soll erst bei rechtzeitigem Vorliegen aller Unterlagen möglich sein, und es gelte, die Auswahl von Sachverständigen zu verbessern.

Zudem sollten die Folgen für Bodenverbrauch und Klima zentraler Bestandteil der UVP sein, ebenso brauche es Ausschlusszonen für sensible Gebiete und Naturschutzkriterien für die Vergabe aller Subventionen. Abschließend würden sowohl eine umfassende Einbindung der Öffentlichkeit den Umweltschutz als auch die Qualität und Akzeptanz von Projekten stärken. Dazu würde auch eine vorgelagerte Strategische Umweltprüfung (SUP) beitragen, die jedoch rechtlich verbindlich gestaltet werden müsste.