Rumäniens Verfassungsgericht hat heute die seit 2020 geltende Verordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Räumen für verfassungswidrig erklärt. Daraus folgt, dass alle Bußgelder, die bisher für die Verletzung der Maskenpflicht verhängt wurden, ungültig sind.
Das Gericht beanstandete nicht die Maskenpflicht als solche, sondern einen Formfehler bei der Verabschiedung der Verordnung. Die Regierung habe es unterlassen, vorher vorschriftsmäßig ein Gutachten des Legislativen Rats einzuholen, der Regierung und Parlament berät.
Gesundheitsminister Alexandru Rafila erwägt ohnehin eine Abschaffung der Maskenpflicht Anfang März, sollte der seit zehn Tagen sinkende Trend der Inzidenzzahlen andauern. Zuletzt lag die 7-Tage-Inzidenz der Neuansteckungen in Rumänien bei 839 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Nur 41,5 Prozent der Rumänen sind zweifach geimpft, 8,2 Prozent haben auch eine Booster-Dosis erhalten. Damit gehört Rumänien zu den Schlusslichtern in Europa.