Nehammer bei Zivilprozess gegen Hafenecker

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat gestern einen kurzen Auftritt als Zeuge im Handelsgericht Wien absolviert. Das Verfahren wurde von seiner Frau Katharina Nehammer angestrengt, die unter anderem den FPÖ-Abgeordneten Christian Hafenecker auf Unterlassung und Widerruf klagt. In der Causa geht es um Ermittlungen gegen die Maskenfirma Hygiene Austria.

Katharina Nehammer wehrt sich rechtlich gegen Anschuldigungen, die in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Hafenecker hatte in einer Pressekonferenz die Frage aufgeworfen, ob Nehammer möglicherweise Informationen über eine bevorstehende Hausdurchsuchung im Frühjahr 2021 bei der Maskenfirma Hygiene Austria von ihrem Mann bekommen und an die Firma weitergegeben habe. Karl Nehammer war zu jenem Zeitpunkt noch Innenminister.

Katharina Nehammer hatte einen Kärntner geklagt, der in einem Facebook-Posting behauptet hatte, sie arbeite bei Hygiene Austria. Zudem hatte der Mann suggeriert, dass sie an der Maskenproduktion des Unternehmens verdiene. Tatsächlich arbeitete Nehammer in dem Zeitraum allerdings nur bei einer PR-Agentur, die für Hygiene Austria tätig war.

Der Mann muss nach einem Vergleich 3.500 Euro Entschädigung und die Prozesskosten bezahlen. Auch andere User und Userinnen erhielten Forderungen.

„Im ehelichen Informationsaustausch“

FPÖ-Mandatar Hafenecker hatte bei einer Pressekonferenz zu diesem Thema später in den Raum gestellt, Katharina Nehammer habe möglicherweise „im ehelichen Informationsaustausch“ mit dem damaligen Innenminister von der bevorstehenden Razzia bei der Hygiene Austria erfahren und diese Information an die Unternehmensführung weitergegeben.

Die Befragung des Regierungschefs dauerte heute nur kurz. Ihm seien die Ermittlungen gegen die Hygiene Austria nicht bekannt gewesen, versicherte er. Von der bevorstehenden Hausdurchsuchung habe er nichts gewusst.

Auch über die Klientinnen und Klienten in der Firma seiner Frau habe er mit ihr nicht gesprochen, beteuerte der Zeuge – der als Beruf „Angestellter“ angab, wobei er sich aber damit einverstanden zeigte, dass stattdessen „Bundeskanzler“ ins Protokoll aufgenommen wurde.