EuGH urteilt über EU-Rechtsstaatsmechanismus

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) könnte heute den Weg für die Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU freimachen. Sollten die Richterinnen und Richter den Rechtsstaatsmechanismus für rechtens erklären, könnte Ländern wie Ungarn und Polen womöglich Geld aus dem EU-Haushalt gekürzt werden.

Konkret geht es um die „Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit“, die seit Anfang 2021 in Kraft ist. Sie soll dafür sorgen, dass Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben, wenn dadurch ein Missbrauch von EU-Geldern in einem Land droht. In solchen Fällen kann die EU-Kommission vorschlagen, Auszahlungen aus dem gemeinsamen EU-Budget zu kürzen.

Kommission wartet bisher mit Einsatz

Polen und Ungarn sahen sich besonders im Fokus des neuen Instruments und klagten deshalb dagegen vor dem EuGH. Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen wollte bis zum Urteil warten, ehe sie den Mechanismus nutzt.

So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vom Sommer 2020 vor, mit der man die Regierungen in Budapest und Warschau dazu gebracht hat, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben. Das Europaparlament drängt die EU-Kommission hingegen seit Monaten, den Mechanismus zu nutzen.